Mieterhöhung prüfen

Du hast einen Erhöhungsbrief erhalten? Dieses Tool prüft die drei wichtigsten gesetzlichen Kriterien: Wartefrist, Kappungsgrenze und Vergleichsmiete.

Angaben zur Mieterhöhung

Aus dem Mietspiegel deiner Stadt. Optional – wenn du sie kennst.

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Erhöhungsbetrag
Erhöhung in %
Neue Monatsmiete
Empfehlung

Häufige Fragen

Der Vermieter kann die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Erhöhung erhöhen (§ 558 Abs. 1 BGB). Achtung: 15 Monate Wartezeit bis zur nächsten Erhöhung, die Erhöhung selbst darf erst nach 12 Monaten wirksam werden.
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt 15 %. Welche Gebiete das sind, legt die Landesregierung fest.
Im qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt (meist auf der Website der Stadt). Alternativ: Mieterverein oder Gutachter. Ohne Mietspiegel kann der Vermieter auch 3 Vergleichswohnungen benennen.
Nein – nicht sofort. Du hast bis Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens Zeit (§ 558b Abs. 2 BGB). Stimmst du nicht zu, kann der Vermieter klagen. Deshalb: Erhöhung erst prüfen, dann entscheiden.

Deine Rechte automatisch im Blick

MieterGuard dokumentiert deine Mietwohnung, prüft Schreiben deines Vermieters und schlägt Fristen an – damit du nie wieder zu spät reagierst.

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